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“Ein Testament benötigt doch nur, wer viel zu vererben hat.”

Diese Ansicht hört man immer wieder und ist weit verbreitet. Ob sie grundsätzlich richtig ist, sei dahingestellt. Fakt ist jedenfalls: Wer kein Testament macht, bei dem greift die gesetzliche Erbfolge.

Ein Testament ist viel mehr als nur ein Dokument für wohlhabende Menschen. Es ist ein lebenswichtiges Instrument, das jedem von uns ermöglicht, unseren letzten Willen und unsere Wünsche festzuhalten.

Ein Testament gibt uns die Kontrolle über die Verteilung unseres Vermögens und stellt sicher, dass unsere Hinterbliebenen entsprechend unseren Vorstellungen versorgt sind.

INFOBOX

Ein Testament ermöglicht es Ihnen, Ihren Nachlass aktiv zu gestalten und Ihre Vermögenswerte entsprechend Ihren Vorstellungen zu verteilen. Sie können festlegen, wer was erhalten soll und welche Bedingungen erfüllt sein müssen. Darüber hinaus können Sie auch einen Testamentsvollstrecker benennen, der sicherstellt, dass Ihr letzter Wille korrekt umgesetzt wird.

In Fällen, in denen kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das deutsche Erbrecht legt klare Regeln fest, um den Nachlass zu verteilen. Dabei werden die nächsten Angehörigen des Verstorbenen berücksichtigt.

Ein Testament wird von Personen benötigt, die ihre persönlichen Wünsche bezüglich der Verteilung ihres Vermögens und anderer Angelegenheiten nach ihrem Ableben festhalten möchten.

Es hilft, Streitigkeiten zu vermeiden und klare Anweisungen für Erben, Vormünder oder Begünstigte zu hinterlassen. Jeder Erwachsene kann ein Testament erstellen, unabhängig von Vermögensgröße oder Gesundheitszustand. Es ist ratsam, ein Testament zu verfassen, um die gewünschte Nachlassregelung und den letzten Willen rechtskräftig zu dokumentieren.

Das notarielle Testament

Das notarielle Testament ist eine der häufigsten Formen von Testamenten. Hierbei wird das Testament vor einem Notar erstellt und in dessen Anwesenheit unterzeichnet. Ein Vorteil dieses Testaments ist, dass es eine gewisse Sicherheit bietet und die Gefahr von Streitigkeiten minimiert wird. Allerdings fallen für die notarielle Beurkundung Kosten an.

Das handschriftliche Testament

Das handschriftliche Testament wird vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben. Es ist wichtig, dass das Testament handschriftlich verfasst wird, da ein maschinell geschriebenes Testament ungültig sein kann. Dieses Testament ist kostengünstig und einfach zu erstellen, birgt jedoch das Risiko von Fehlern oder Unklarheiten.

Laut dem Amtsgericht Schleswig, welches auch als Nachlassgericht fungiert, gibt es bestimmte Anforderungen an die Gestaltung eines handschriftlichen Testaments. Diese sind wie folgt:

Das Testament muss eigenhändig und vollständig von Hand geschrieben sein.
Es muss den Ort und das Datum der Testamentserrichtung enthalten.
Das Testament muss vom Erblasser persönlich unterschrieben werden. Im Falle eines gemeinschaftlichen Testaments müssen beide Ehepartner ihre Unterschrift leisten.

Das gemeinschaftliche Testament

Das gemeinschaftliche Testament wird von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam verfasst. Es ermöglicht ihnen, ihre Vermögenswerte zusammen zu regeln und den Partner als Erben einzusetzen. Das gemeinschaftliche Testament ist eine gute Option für Paare, die ihre Nachfolge gemeinsam planen möchten.

Das Berliner Testament

Eine beliebte und einfache Nachlassregelung für ein gemeinschaftliches Testament ist das sogenannte Berliner Testament.

Das Berliner Testament ermöglicht es Ehepartnern, ihre gegenseitige Alleinerbenstellung handschriftlich festzulegen. Im Falle des Todes eines Partners erbt der überlebende Ehepartner das gesamte Vermögen. Nach dem Tod des überlebenden Ehepartners treten dann automatisch die Kinder als Erben auf. Dieser Ablauf erfolgt ohne weitere notarielle Schritte oder Anfechtungsmöglichkeiten.

Bei den Formalitäten, die Sie einhalten müssen, um ein Testament zu verfassen, spielt die Testierfreiheit eine wichtige Rolle. Dabei geht es darum, dass der Erblasser frei darüber entscheiden kann, wie sein Vermögen unter den von ihm benannten Erben aufgeteilt wird. Das Testament bestimmt also maßgeblich, wer letztendlich erbt.

Allerdings gibt es auch Grenzen für die Testierfreiheit. Diese Freiheit ist nicht uneingeschränkt gültig. Selbst wenn der Erblasser keine nahen Verwandten als Erben im Testament benennt, haben diese in der Regel Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil des Erbes, der gesetzlich verankert ist. Die Höhe des Pflichtteils für nahe Verwandte wird durch die gesetzliche Erbfolge festgelegt.

Das Alter ist entscheidend

Eine entscheidende Rolle spielt dabei das Alter einer Person. Personen unter 16 Jahren dürfen kein Testament erstellen. Ab dem 16. Lebensjahr kann jedoch in Verbindung mit einer rechtlichen Beratung durch einen Notar ein öffentliches Testament verfasst werden. Um als testierfähig zu gelten und ein rechtsgültiges Testament zu verfassen, müssen Personen nicht nur volljährig sein, sondern auch uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit besitzen. Die eigenständige, freiwillige und bewusste Aufteilung des Vermögens und die Benennung der Erben sind gesetzlich vorgeschrieben. Personen, die beispielsweise aufgrund fortgeschrittener Demenz oft nur bedingt in der Lage sind, bewusste Entscheidungen zu treffen, können daher unter Umständen als nicht testierfähig eingestuft werden.

Wo muss ich das Testament hinterlegen?

Die beste Option, um das Testament aufzubewahren, ist die Hinterlegung bei einem Notar. Ein Notar ist eine qualifizierte und vertrauenswürdige Person, die dafür sorgt, dass das Testament sicher aufbewahrt wird und im Bedarfsfall gefunden werden kann. Die Hinterlegung beim Notar bietet den Vorteil, dass das Testament vor Verlust oder Manipulation geschützt wird.

Eine alternative Möglichkeit besteht darin, das Testament beim örtlichen Amtsgericht zu hinterlegen. Das Amtsgericht gewährleistet ebenfalls eine sichere Aufbewahrung und ermöglicht den einfachen Zugriff auf das Testament im Ernstfall.

Wichtig ist, dass das Testament an einem Ort hinterlegt wird, der leicht zugänglich ist und von den richtigen Personen gefunden werden kann. Es sollte auch regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass es den aktuellen Wünschen entspricht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Hinterlegung des Testaments bei einem Notar oder dem örtlichen Amtsgericht die beste Wahl ist, um Rechtssicherheit und Schutz zu gewährleisten. Gerne unterstützen wir Sie, bei der Suche nach einem Rechtsanwalt oder Notar.

Gesetzliche Erbfolge

Der Gesetzgeber hat ganz klar eine gesetzliche Erbfolge aufgestellt für den Fall, dass eine Person verstirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen oder wenn das Testament unwirksam ist. So sieht die gesetzliche Erbfolge in der Übersicht aus:

Erste Ordnung:

Hierzu zählen der Ehegatte sowie alle Nachkommen – also der Reihenfolge nach Kinder, Enkel und Urenkel sowie nicht eheliche Kinder und Adoptivkinder, wenn diese minderjährig adoptiert worden sind.

Zweite Ordnung:

Hier sind die Eltern des Verstorbenen, dem sogenannten Erblasser, sowie deren Nachkommen und deren Kinder berechtigt.

Dritte Ordnung:

Begünstigte sind die Großeltern mit Nachkommen wie Tante, Onkel, Cousin oder Cousine.

Vierte Ordnung:

Hier sind die Urgroßeltern und ihre Nachfahren erbberechtigt.

Grundsätzlich gilt: Tritt eine der gesetzlichen Regelungen in Kraft, sind alle nachrangigen Ordnungen ausgeschlossen. Wenn also Erben der 1. Ordnung da sind, greift nur diese Regelung. Gibt es gar keine Verwandten oder Ehepartner, dann geht der Nachlass an den Staat.

Individuelle Erbfolge

Um von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und eine individuelle Erbregelung zu treffen, kann eine Person ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen. In einem Testament kann der Erblasser bestimmen, wer sein Erbe sein soll und in welchem Umfang. Dies ermöglicht eine flexible Gestaltung der Erbfolge nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die individuelle Erbfolge auch von anderen Faktoren wie beispielsweise dem Güterstand (z.B. Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung) und eventuellen Pflichtteilsansprüchen beeinflusst werden können. Daher ist es ratsam, im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt oder Notar zu konsultieren, um eine maßgeschneiderte individuelle Erbfolgeregelung zu erstellen, die den persönlichen Umständen gerecht wird.

Wenn Sie Fragen zu einem persönlichen Testament haben, dann können wir Ihnen gerne einen Kontakt zu einem Rechtsanwalt oder Notar vermitteln. Sprechen Sie uns gerne an.